Unsere Honorare


Steuerberater haben wie Ärzte und Anwälte einen gesetzlichen Gebührenrahmen, der in der Steuerberatervergütungs-Verordnung (StBVV) festgelegt ist.

Das Steuerberaterhonorar ist grundsätzlich eine Wertgebühr, deren Höhe sich nach der Bedeutung der Leistung für den Mandanten bemisst.

Unser Leistungsspektrum ist sehr vielseitig, ebenso vielschichtig sind unsere Honorare. Deshalb kann das Honorar nur in einem persönlichen Gespräch vereinbart werden, wenn die individuellen Bedürfnisse des Mandanten und unser Leistungsumfang festgestellt sind.

Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, liegen die Sätze zurzeit in der Regel zwischen 60,00 EUR und 120,00 EUR je halbe Stunde. Die Stundensätze richten sich nach dem notwendigen Fachwissen und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

SBSS-Steuerberatungsgesellschaft mbH